Der Automobilerfinder Carl Benz wurde vor 165 Jahren in Karlsruhe geboren [24.09.2009]

Sein Name ist Programm und er ist unabdingbar mit dem Automobil verbunden: Der Ingenieur Carl Benz erfand das Automobil und revolutionierte damit die individuelle Mobilität. Am 25. November 1844 wurde er in Karlsruhe – im damals noch selbstständigen Stadtteil Mühlburg – geboren, und hier in Karlsruhe erhielt er die grundlegende Ausbildung für seine bahnbrechenden Entwicklungen.

Seine technischen Errungenschaften haben der individuellen Mobilität den Weg geebnet: Das erste Benzinauto wurde von Benz gebaut. Es war ein dreirädriges Fahrzeug mit Verbrennungsmotor und elektrischer Zündung, hatte 0,8 PS und fuhr bis zu 18 Kilometer pro Stunde. Am 29. Januar 1886 meldete Carl Benz dieses Fahrzeug beim Reichspatentamt unter der Nummer 37435 zum Patent an. Dieses Datum gilt weltweit als Beginn der Automobilgeschichte.

Benz begeisterte sich früh für das Fahrrad, das Karl Drais, ebenfalls ein Karlsruher, erfunden hat. Die Draisine, ein Laufrad, stellte Drais 1817 erstmalig vor.
Vom Fahrrad übernahm Benz nicht nur das Prinzip der individuellen Mobilität ohne Pferd, sondern auch viele konstruktive Details für seinen Motorwagen. Bereits 1878/79 konzipierte Benz einen verdichtungslosen Zweitakt-Verbrennungsmotor, später einen leichten Viertaktmotor. Er entwickelte wesentliche Kraftfahrzeugelemente weiter: Differenzialantrieb, Achsschenkellenkung, Zündkerzen, Kupplung, Vergaser, Kühler und Gangschaltung.

Der Vorname von Benz wird mal mit „C“, mal mit „K“ geschrieben. Beide Varianten haben ihre Berechtigung: Im Geburtsregister, auf seiner Einschreibung am Karlsruher Polytechnikum und auf seiner ersten Patentschrift steht „Karl“. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts, als die französische Schreibweise deutscher Namen in Mode kam, begann Benz als „Carl“ zu unterzeichnen. Sein Unternehmen in Ladenburg firmierte unter „Carl Benz Söhne“.

Benz besuchte ab 1853 das naturwissenschaftlich orientierte Lyzeum in Karlsruhe, später Bismarck-Gymnasium. 1860 bestand er die Aufnahmeprüfung am Polytechnikum, der späteren Universität – heute Karlsruher Institut für Technologie (KIT). 1864 schloss Benz sein Ingenieurstudium erfolgreich ab und erhielt seine erste Anstellung bei der traditionsreichen Maschinenbaugesellschaft Karlsruhe in der Südweststadt. Diese Firma realisierte 1843 die erste badische Lokomotive. Bis 1867, als er die Maschinenbaugesellschaft verließ, lebte Benz in Karlsruhe. Er starb am 4. April 1929 in Ladenburg.

Heute erarbeiten Karlsruher Wissenschaftler in der Tradition von Carl Benz neue Lösungen für eine nachhaltige Mobilität – energieeffizient, emissionsarm und sicher.

Den 125. Geburtstag des Automobils wird das Land Baden-Württemberg gebührend feiern – mit dem Automobilsommer 2011, an dem Karlsruhe sich rege beteiligen wird. Viele wichtige Veranstaltungen der Stadt werden dann auf das Thema Mobilität ausgerichtet.

PRESSE- / MEDIENINFORMATION
28.01.10

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Wer von Karlsruhe in den Landkreis Karlsruhe zieht, darf Kennzeichen beibehalten [22.08.2008]

Der Geburtstag geht ab 1. September mit auf Reisen

Kreis Karlsruhe. Zum Kennzeichen ihres Autos haben viele Fahrer eine höchst innige Beziehung. Mal kündet es vom eigenen Geburtstag, mal wird in der Zahlenfolge der Hochzeitstag verewigt. Bei einem Umzug ist der Frust dann vorprogrammiert – denn das Wunschkennzeichen ging bisher nicht mit auf Reisen, sondern am neuen Wohnort erhielten die Autofahrer eine neues Nummernschild.

Wie das Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht aktuell mitteilt, gilt ab dem 1. September 2008 nun bundesweit eine neue Regelung. Demnach können die Bundesländer entscheiden, ob künftig Autofahrer bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes ihre Kennzeichne mitnehmen dürfen. In Baden-Württemberg wird diese Regelung für die Zulassungsbezirke mit gleichem Unterscheidungskennzeichen wie FR, HD, HN, KA, PF und UL angewandt. So besteht nun ab dem kommenden Monat für die Fahrzeughalter bei Verlegung ihres Wohn- oder Firmensitzes vom Stadtkreis Karlsruhe in den Landkreis Karlsruhe oder auch umgekehrt die Möglichkeit, das bisherige KA-Kennzeichen am Fahrzeug weiterzuführen. Dies bedeutet, dass auf Antrag des Fahrzeughalters das bisherige Kennzeichen und somit die Kennzeichenschilder weiterhin verwendet werden können. Dies gilt auch für Fahrer, die vom Landkreis Karlsruhe kommend, die Stadt Karlsruhe als neuen Wohnort gewählt haben. Allerdings entfällt in derartigen Fällen nicht die Verpflichtung des Fahrzeughalters, sein Fahrzeug nach Umzug in Landkreis Karlsruhe bei der Zulassungsbehörde umzumelden.

Landkreis Karlsruhe

MEDIEN-INFORMATION Nr. 362 vom 22.08.2008

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