OB Fenrich: „Parteiinterne Unstimmigkeiten können nicht der Verwaltung angelastet werden“ [04.06.2009]
Stadt darf auf Grund des Parteienprivilegs keinen Einfluss auf Inhalte von Wahlwerbung der Parteien nehmen
Mit Nachdruck weist OB Heinz Fenrich im Zusammenhang mit der Einzelwerbung von CDU-Stadtratkandidaten den Vorwurf zurück, dass „es für einen solchen Fall offenbar keine präzise Regelung“ gebe und dass „im Rathaus niemand den Kopf dafür hinhalten wollte, dass die CDU-Kandidatenköpfe aus dem Stadtbild verschwinden müssen“. „Es gibt überhaupt keine Regelung dafür, Einzelplakate von Kandidaten aufzuhängen, denn sie wäre schlichtweg rechtswidrig“, so Fenrich. Auf Grund des Parteienprivileges und der Privilegierung der Wahlwerbung auch des einzelnen Wahlbewerbers dürfe die Stadt auf die Inhalte der Wahlwerbung einer Partei keinen Einfluss nehmen. Die Stadtverwaltung räumt vielmehr allen am Wahlkampf beteiligten Parteien und Personen die Freiheit ein, ohne ausdrückliche Genehmigung zu plakatieren.
Es obliege den Parteien, ihre Wahlwerbung entsprechend zu organisieren und das Verhalten ihrer Kandidaten selbst in eigener Verantwortung zu regeln. „Parteiinterne Unstimmigkeiten können weder der Stadtverwaltung noch dem Gemeinderat angelastet werden. Diese Verantwortung müssen Sie schon selbst übernehmen“, hat Fenrich bereits mit Schreiben vom 29. Mai 2009 an den Kreisvorsitzenden sowie die Fraktionsvorsitzende der CDU unmissverständlich deutlich gemacht.
„Was sollen denn solche völlig haltlosen Vorhaltungen“, fragt Fenrich und weiter: „Soll ich mir denn von den einzelnen Parteien deren Wahlstrategie vorlegen lassen, um dann zu entscheiden, welche Plakate aus Sicht der Stadt dieser Strategie entsprechen? Das ist doch absurd!“ Die ausschließlich an der Rechtslage orientierte, seit den frühen 1980er Jahren geübte und mit den Fraktionen – auch mit der CDU – abgestimmte Verwaltungspraxis habe bislang noch nie Anlass zu Beanstandungen gegeben.
Sonderpressedienst der Stadt Karlsruhe vom 4. Juni 2009
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