Notrufabfrage sichergestellt [30.07.2009]

Europäischer Beschluss zum einheitlichen Notruf 112 seit dem Jahr 1991

Kreis Karlsruhe. Die enorme Wichtigkeit der 112 als zentraler europäischer Notrufnummer für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr haben das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission nochmals mit einer gemeinsamen Dreiererklärung zur Einführung eines „Europäischen Tags des Notrufs 112“ am 11. Februar 2009 bekräftigt. Die Bundesrepublik Deutschland und mit ihr das Land Baden-Württemberg sind an diesen Beschluss gebunden.

Auch in anderen europäischen Mitgliedsstaaten gab es in der Vergangenheit und gibt es noch heute neben dem Notruf 112 andere Telefonnummern, über die Notrufe für spezielle Hilfeersuchen, z. B. für den Rettungsdienst, abgesetzt werden. In Baden-Württemberg waren Feuerwehr und Rettungsdienst aus historischen Gründen getrennt; sie betreiben aber im Gegensatz zu früher nur noch in wenigen Ausnahmefällen getrennte Leitstellen. So momentan noch im Stadt- und Landkreis Karlsruhe.

In diesen Fällen wird der Notruf 112 von der Feuerwehr abgefragt, und der Rettungsdienst ist über die Telefonnummer 19222 erreichbar. Während der europaweite Notruf 112 technisch so ausgestattet ist, dass er von einem Mobiltelefon mit Simkarte von jedem Festnetztelefon und auch von allen öffentlichen Telefonzellen kostenfrei und ohne jede Vorwahl genutzt werden kann, gibt es diese Möglichkeit bei der 19222 nicht.

Im Zuge der Diskussion um die Einführung sog. Integrierter Leitstellen von Feuerwehr und Rettungsdienst wird der Eindruck vermittelt, bei der Notrufabfrage herrsche Chaos oder es wäre nicht möglich, den Notruf 112 bei einem hohen Aufkommen von Hilfeersuchen rechtzeitig abzufragen.

Stadt- und Landkreis Karlsruhe, als Träger der Gemeinsamen Feuerwehrleitstelle, widersprechen dieser Behauptung entschieden. Mit Hilfe technischer, organisatorischer und personeller Vorkehrungen konnte in der Vergangenheit sichergestellt werden, dass auch bei Großschadensereignissen die Notrufe über die 112 zeitgerecht abgefragt werden konnten. Dabei ist sichergestellt, dass die medizinischen Notrufe unmittelbar an die Rettungsleitstelle weitergeleitet werden.

Die in diesem Zusammenhang diskutierte Einrichtung einer weiteren dreistelligen, rein medizinischen Notrufnummer, wird von Stadt- und Landkreis Karlsruhe für unschädlich gehalten, sie ist jedoch in keiner Weise notwendig. In nahezu allen Bundesländern und in den meisten Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg sind Integrierte Leitstellen und die gemeinsame Nutzung des einheitlichen Notrufs 112 seit vielen Jahren völlig selbstverständlich und auch bei einem hohen Aufkommen von Hilfeersuchen unkritisch.

Letztendlich müssten, auch nach Einrichtung einer dreistelligen medizinischen Notrufnummer alle bis dahin genutzten Notrufnummern innerhalb kürzester Frist abgefragt werden. Der Engpass, beim Aufkommen von zahlreichen Notrufen ist nicht die Notrufnummer 112, sondern die dahinter stehende Technik, die dahinter stehende Organisation und das dahinter stehende qualifizierte Personal. Stadt- und Landkreis sind hier sehr gut aufgestellt.

Das Angebot und der Wille seitens der Stadt und des Landkreises Karlsruhe, die Verhandlungen über die Bildung einer Integrierten Leitstelle mit dem DRK-Kreisverband Karlsruhe fortzusetzen, bestehen seit nahezu 20 Jahren. Alle Beteiligten sollten die Chance zum Wohle der Bevölkerung nutzen.

MEDIEN-INFORMATION Nr. 380 vom 30.07.2009

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