Arbeitskreis „Frauen gegen Gewalt im Landkreis Karlsruhe“ legt Notrufkärtchen „Ermutigung und Hilfe bei Gewalt“ neu auf [28.04.2009]
Kreis Karlsruhe. Das Notrufkärtchen „Ermutigung und Hilfe bei Gewalt“ ist neu aufgelegt – im Scheckkartenformat enthält es die wichtigsten Telefonnummern für weiterführende Hilfen im Bereich „Häusliche Gewalt“. Die Neuauflage des Notrufkärtchen hat der Arbeitskreis „Gewalt gegen Frauen im Landkreis Karlsruhe“ im vergangenen November anlässlich der letzten Arbeitskreissitzung beschlossen. Das Notrufkärtchen wurde an die Gemeinde- und Stadtverwaltungen verteilt, damit es an geeigneten Orten wie Schulen, Pfarrämtern, Arztpraxen, Apotheken, Beratungszentren, Bibliothek, Polizei und Kindergärten ausgelegt werden kann.
Im Arbeitskreis engagieren sich Frauen mit dem Ziel, Gewalt gegen Frauen gesellschaftlich zu ächten. Seit 1994 setzt sich der Arbeitskreis für mehr Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum ein. Gleichzeitig will der Arbeitskreis auch die „Häusliche Gewalt“ zu einem öffentlichen Anliegen machen. Mitglieder dieses Arbeitskreises sind Beraterinnen von Caritas, Diakonie, Sozialdienst katholischer Frauen und Wildwasser/Frauennotruf, die Präventionsstelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe, die Frauenhäuser, der Allgemeine Soziale Dienst im Jugendamt, Rechtsanwältinnen, Mitgliedsfrauen von Frauenverbänden und die Gleichstellungsbeauftragten der Städte Bruchsal, Ettlingen, Rheinstetten und Waghäusel. Die Geschäftsstelle des Arbeitskreises führt die Gleichstellungsbeauftragte im Landratsamt Karlsruhe.
Weitere Auskünfte erteilen die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Städte Bruchsal, Inge Ganter, Tel. 07251/79-364, Ettlingen, Silke Benkert Tel. 07243/101-513, Rheinstetten, Carmen Weber, Tel. 07242/9514-520, Waghäusel, Karin Sälzler, Tel. 07254/207-111 und des Landratsamtes Karlsruhe, Astrid Stolz Tel. 0721/936-6029. Ebenso können interessierte Institutionen und Multiplikatorinnen Notrufkärtchen zum Auslegen bei den Gleichstellungsbeauftragten anfordern.
Pressedienst Landratsamt Karlsruhe vom 28.04.2009
MEDIEN-INFORMATION Nr. 239
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