KVV gibt mit Mobilitäts- und Sauberkeitsgarantie seinen Kunden eigene Serviceversprechen [29.07.2009]

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) gibt ab 29. Juli eine eigene Mobilitäts- und auch Sauberkeitsgarantie, welche die ab diesem Zeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenen Fahrgastrechte ergänzt und über deren Regelungen hinausgeht. Die Serviceversprechen des KVV beseitigen im Verbundnetz eine möglicherweise vorhandene Ungleichbehandlung von Kunden, die künftig im KVV-Netz unterwegs sind: Der Fahrgast kann sicher sein, dass die Mobilitäts- und auch die Sauberkeitsgarantie des KVV überall dort gilt, wo er sich unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel – Stadtbahn, Straßenbahn oder Bus – im Verbundgebiet bewegt. Die bisher schon im Stadtgebiet von Karlsruhe geltende Mobilitätsgarantie behält natürlich ihre Gültigkeit, da diese die besonderen Belange eines Ballungsraums berücksichtigt. Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr greifen hingegen nur in einem Teilnetz des KVV – nämlich dort, wo die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) als Eisenbahn beziehungsweise die Deutsche Bahn unterwegs ist. Grundsätzlich kann der innerhalb des KVV-Netzes im Eisenbahnnahverkehr reisende Kunde zwischen den umfassenden KVV-Servicegarantien und dem für den Eisenbahnverkehr vorgeschriebenen Fahrgastrecht wählen.
Leistungen der KVV-Mobilitätsgarantie

Konkret bedeutet die in Baden-Württemberg von allen 22 Verkehrsverbünden einzuführende Mobilitätsgarantie, dass Zeitkarten-Inhaber, also KVV-Monats- und Jahreskarten wie etwa die KombiCard, AboFix, Firmenkarten, „Karte ab 60“ oder auch Studikarte ab sofort bei Verspätungen und Fahrtausfällen auf ein Taxi umsteigen und sich den Fahrpreis für das Taxi im nachhinein erstatten lassen können. Der Fahrgast kann dann ins Taxi einsteigen, wenn er davon ausgehen kann, dass er sein Fahrziel mit den zur Fahrt benutzten KVV-Verkehrsmitteln um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen wird und er keine Möglichkeit hat, andere das Fahrziel rechtzeitig erreichende KVV-Verkehrsmittel zu nutzen. Die Taxikosten werden bis zu einer Höhe von 50 Euro, bei Fahrten innerhalb der Tarifwabe 100 (Karlsruhe) bis zu einer Höhe von 25 Euro ersetzt.

Weil innerhalb des Stadtgebietes Karlsruhe bei den hier verkehrenden Bahnen ein verdichteter Takt besteht, werden hier die bereits am 1. Januar dieses Jahres mit der freiwilligen Mobilitätsgarantie gegebenen Serviceversprechen weiterhin aufrecht erhalten: Hier erhalten Fahrgäste auf den Straßenbahn- und Buslinien der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) oder in einer S-Bahnlinie bei deren Durchfahrt durch die Innenstadt, die mehr als 20 Minuten später als vorgesehen ihr Ziel innerhalb von Karlsruhe erreichen, eine Entschädigung in Höhe von fünf Euro, wenn die VBK für die Verspätung verantwortlich sind. Wird der letzte Anschluss mit Bahn oder Bus verpasst, werden Taxikosten bis zu einer Höhe von 25 Euro erstattet. Im Rahmen der freiwilligen Mobilitätsgarantie wurden bisher 43 Anträge gestellt.

Den „Garantieschein“ für die Mobilitätsgarantie gibt es in den KVV-Kundenzentren, er steht aber auch im Internet unter www.kvv.de zum Herunterladen bereit. Der Antrag muss innerhalb von zwei Wochen beim KVV gestellt werden.

Grenzen der Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie kennt natürlich auch Grenzen: Ausgenommen von der Regelung sind Inhaber von Ausbildungsmonats- und Ausbildungsjahreskarten/ScoolCards. Außerdem muss für die Verspätung oder den Fahrtausfall ein mit dem KVV kooperierendes Verkehrsunternehmen verantwortlich sein. Bei Fällen von „höherer Gewalt“ wie Unwetter oder Streik können keine Leistungen aus der Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden. Verspätungen, die durch zuvor angekündigte Straßen- oder Streckensperrungen – Bauarbeiten oder Veranstaltungen – oder kurzfristig etwa durch Demonstrationen oder Falschparker zustande kamen, werden nicht durch die KVV-Mobilitätsgarantie abgedeckt.

Sauberkeitsgarantie des KVV

Wird die Kleidung eines Fahrgastes durch ein verschmutztes Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen, obwohl die Bahnen und Busse regelmäßig und gründlich gereinigt werden, bevor sie morgens zum Einsatz kommen, ersetzt der Karlsruher Verkehrsverbund dem Kunden die Reinigungskosten für seine Kleidung bis zu einem Betrag von 15 Euro. Die Abwicklung eines solchen Falles ist ebenfalls einfach: Die Sauberkeitsgarantie kann mit einem Garantieschein in Anspruch genommen werden, der bei den Kundenzentren des KVV oder unter www.kvv.de im Internet erhältlich ist. Ist ein Fahrzeug stark verschmutzt, so können Fahrgäste die Verschmutzung melden. Wird die Verschmutzung bei einer Überprüfung bestätigt, erhält der Fahrgast fünf Euro. Vom Verkehrsunternehmen nicht beeinflussbare Umstände wie wetterbedingte Verschmutzungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Das ab heute in Kraft tretende Gesetz für den Eisenbahnverkehr setzt zukünftig EU-weit geltende Regelungen bereits jetzt um. Diese Bestimmungen beziehen sich aber ausschließlich nur auf den Eisenbahnverkehr. Im Netz des KVV sind davon die Deutsche Bahn und die AVG betroffen. Die Regelungen sehen einen finanziellen Ausgleich vor bei Verspätungen ab 60 Minuten. Ab 60 Minuten Verspätung werden 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des für die einfache Fahrt gezahlten Fahrpreises zurückgezahlt. Für Zeitkarten wird bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung von 1,50 Euro gewährt. Fahrgäste mit einem Fahrausweis ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr können die Fahrt mit einem „höherwertigen“ Zug fortsetzen, wenn absehbar ist, dass ihr Zug mindestens 20 Minuten verspätet an seinem Zielort ankommt. Der Mehrpreis für die schnellere Verbindung wird im nachhinein erstattet. Für Sonderfahrkarten wie Baden-Württemberg- oder Rheinland-Pfalz-Tickets, Schöne-Wochenende-Tickets, Kombitickets und 24-Stunden-Karten gilt diese Regelung nicht.

Das für den finanziellen Ausgleich notwendige bundesweit einheitliche Fahrgastrechteformular ist an Bahnhöfen oder im Internet unter www.fahrgastrechte.info erhältlich.

Pressemitteilung vom 29. Juli 2009

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Nightliner wird optimiert und steuert neue Ziele an [17.03.2009]

Das seit Dezember 2008 in Karlsruhe durchgängig an sieben Tagen in der Woche verkehrende Nachtnetz „Nightliner“ wird zum 29. März optimiert und besser auf das Tagnetz der Bahnen und Busse abgestimmt. Der erste Knoten des Nachtnetzes startet künftig um 1.30 Uhr. Bis gegen 1 Uhr verkehren alle Linien der Bahnen und Busse im gewohnten Takt des Spätverkehrs. „Damit kommen wir den zu dieser Zeit den ÖPNV nutzenden Fahrgästen entgegen, die sich beispielsweise nach einem langen Theaterabend oder nach dem Besuch einer Spätvorstellung im Kino auf den Heimweg machen“, sagt Dr. Walter Casazza, der Geschäftsführer des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV). An Samstagen und Sonntagen wird außerdem um 6 Uhr ein zusätzlicher Nightliner-Knoten eingeführt vor dem letzten Knoten um 6.30 Uhr.

Für Berufspendler setzt von Montag bis Freitag künftig das Tagnetz bereits gegen fünf Uhr morgens ein. Dadurch verbessern sich Verbindungen im Nahbereich, etwa für Pendler, die von Durlach-Aue oder auch von Daxlanden in Richtung Innenstadt fahren. Durch den ab dieser Zeit ohnehin dichten 20- und wenig später 10-Minuten-Takt bei den Bahnen wird der bisherige Nightliner-Knoten um 5.30 Uhr aufgelöst. „Wir reagieren mit den Verbesserungen auf die Anregungen unserer Fahrgäste, die uns in den ersten Monaten des Nightliner-Betriebs erreicht haben“, sagt Dr. Walter Casazza.

Für Aue und das Lohn-Lissen-Gebiet wird das neue Anruflinientaxi ALT 16 in das Nightliner-Angebot eingebunden. Von dieser Linie werden die Haltestellen der Tram 2 und der Buslinie 42 angesteuert. Für Nachtschwärmer, die zum Geigersberg, in die Bergwald-Siedlung oder nach Hohenwettersbach heimkehren, fährt die Linie NL 6 bei Bedarf auch dorthin. Wer von dort in die Stadt möchte, kann sich der Anruflinientaxis 11 und 12 bedienen. Zusätzlich verkehrt auch ein Anruflinientaxi als Zubringer nach Durlach im Uhrzeigersinn entgegen der gewohnten Fahrtrichtung des NL 6.

Unverändert bleiben die Grundelemente des Nachtliniennetzes: Grundsätzlich verkehren die Nightliner an allen Tagen der Woche ab 1.30 Uhr bis 4.30 Uhr beziehungsweise samstags und sonntags bis 6.30 Uhr und ermöglichen so in Karlsruhe, dass Fahrgäste an jedem Tag der Woche unabhängig von der Tageszeit den ÖPNV nutzen und sich auch ohne Auto sicher in der Stadt bewegen können. Durch das Rendezvous-Prinzip ist stündlich eine Fahrt von jedem Stadtteil in einen anderen möglich. Die Verknüpfung von Tramstrecken, Buslinien und Anruflinientaxen stellt auch in den Nachtstunden eine flächendeckenden ÖPNV sicher. Das Haltestellennetz ist nicht nur dicht, sondern durch „Halten auf Zuruf“ für Busfahrgäste auch flexibel. Die Anruflinientaxis bringen die Fahrgäste auf Wunsch und gegen nur einen Euro Gebühr direkt vor die Haustür.

Der „Nightliner“ wird seit seiner Einführung am 14. Dezember 2008 intensiv genutzt. Bis Ende Februar hatte er montags bis freitags in der Zeit zwischen 1.30 Uhr und 4.30 Uhr insgesamt knapp 44.000 Fahrgäste. „Das sind viele neu gewonnene Kunden hinzugekommen, da es zu diesen Uhrzeiten unter der Woche zuvor kein vergleichbares Angebot gab“, stellt Casazza fest. An den Samstagen und Sonntagen hatte der „Nightliner“ seit seiner Einführung 46.000 Fahrgäste, so dass sich insgesamt knapp 90.000 Bürger für die Fahrt im Karlsruher Nachtnetz entschlossen haben.

Die Änderungen ab April im Einzelnen:

Täglich bis gegen 1 Uhr Spätverkehr, ab 1.30 Uhr Nightliner stündlich bis 4.30 Uhr montags bis freitags, samstags und sonntags bis 6.30 Uhr.

An Samstagen und Sonntagen ein zusätzlicher Nightliner-Knoten um 6 Uhr auf dem Marktplatz.

Vorgezogenes Einsetzen des Tagnetzes Montag bis Freitag gegen fünf Uhr – stattdessen kein Nightliner-Knoten mehr um 5.30 Uhr.

Neue Anruflinientaxi-Linie (ALT 16) für Aue und Lohn-Lissen.

NL 6 fährt auf Wunsch von heimkehrenden Kunden zusätzlich zum Geigersberg, in den Bergwald und nach Hohenwettersbach. In der Gegenrichtung fährt auf der normalen NL 6-Strecke ein Anruflinientaxi als Zubringer nach Durlach. Vom Geigersberg, aus der Bergwald-Siedlung oder von Hohenwettersbach dienen die Anruflinientaxis 11 und 12 als Zubringer nach Durlach.

VBK- Pressemitteilung vom 17. März 2009

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Der KVV passt seine Tarife an [17.11.2008]

Insbesondere wegen der stark gestiegenen Energiepreise und der Personalkostensteigerungen – der Tarifabschluss liegt bei vier Prozent – muss der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) seine Tarife zum 1. Januar 2009 anpassen. Die Unternehmen im KVV mussten für den Betrieb der Bahnen und Busse deutlich mehr aufwenden als im vergangenen Jahr. Im Durchschnitt liegt die Preissteigerung bei den Fahrkarten bei 3,7 Prozent. Dennoch liegt der Karlsruher Verkehrsverbund bei der Preisgestaltung nach wie vor im unteren Bereich aller bundesdeutschen Verbünde. Einschränkungen beim Linienangebot oder bei der Taktdichte nimmt der KVV nicht vor, im Gegenteil: Zum Fahrplanwechsel sind weitere Verbesserungen geplant.

Die Preise für die neu eingeführte KombiCard und die KombiCard Partner bleiben im ganzen nächsten Jahr unverändert. Über 7.000 dieser Jahreskartentickets wurden in den ersten beiden Monaten verkauft. Die Einzelfahrscheine werden nach mehr als fünf Jahren Preisstabilität um zehn oder – ab vier Waben – um 20 Cent teurer, so dass eine Fahrt beispielsweise innerhalb von Karlsruhe jetzt 2,10 statt zwei Euro kostet. Der Preis für Einzelfahrkarten für Kinder erhöht sich durchgängig um zehn Cent. Entsprechend verteuern sich auch die 4er-Karten: Für zwei Waben kostet sie künftig 7,40 statt sieben Euro. Die häufig für Einkäufe ohne Auto genutzte City-Karte kostet ab Januar 4,70 Euro (bisher 4,50), als „plus“ 7,10 Euro (bisher 6,80). Der Preis für die bei Ausflügen beliebte Regio-Karte liegt bei 8,10 Euro (bisher 7,80), in der „plus“-Version bei 13,50 Euro (bisher 13). Die RegioX-Karten, mit denen Fahrgäste bis nach Heilbronn oder Freudenstadt fahren können, kosten 13 Euro (bisher 12,50) beziehungsweise als „plus“ 20,50 Euro (statt 19,50).

Der Preis für eine Monatskarte mit zwei Waben steigt von 43 Euro auf 44,50 Euro und für das Gesamtnetz von 119,50 Euro auf 124 Euro. Nutzer eines Jahresabos zahlen künftig statt 36,50 Euro für die Fahrt in zwei Tarifwaben (z.B. Karlsruhe) 37,80 Euro pro Monat, der Preis für das Gesamtnetz steigt von 101 Euro auf 104,80 Euro pro Monat. Für die Karte ab 60 beträgt der neue Monatspreis 31,50 Euro. Die Jahreskarte kostet damit 378 Euro (bisher 366 Euro), also pro Monat einen Euro mehr.

Die Ausbildungskarten – hierzu gehören die ScoolCard und die Studikarte – werden erst zum 1. September 2009, angepasst. Der Preis für die ScoolCard beträgt künftig 365 Euro (bisher 355 Euro) pro Jahr, dadurch steigt der monatliche Abbuchungsbetrag von 35,50 auf 36,50 Euro. Durch die Koppelung der Preisanpassung mit der ScoolCard verändert sich der Preis für die Studikarte von 107,50 auf 112,50 Euro. Damit bleibt die Studikarte – zusammen mit dem über das Studentenwerk zu entrichtenden und seit zehn Jahren unveränderten Solidarbeitrag in Höhe von 14,80 Euro – in Baden-Württemberg das preisgünstigste Angebot dieser Art für Studierende an den Karlsruher Hochschulen. In Stuttgart wird sie für 163,50 Euro (Solidarbeitrag 34,85 Euro) angeboten, in Mannheim für 116,30 Euro (Solidarbeitrag 15 Euro). In Freiburg kann dagegen für 69 Euro lediglich die Berechtigung erworben werden, ab 19.30 Uhr bis zum Betriebsende die dortigen Bahnen und Busse nutzen zu können.

Nachrichtlich: Die Deutsche Bahn verlangt für das Baden-Württemberg-Ticket ab Januar 28 Euro (bisher 27), für das Rheinland-Pfalz-Ticket 27 Euro (statt 26) und für das „Schönes Wochenende“-Ticket 37 Euro (bisher 35).

KVV-Pressemitteilung vom 17. November 2008

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KVV-SommerCard an weiteren Verkaufsstellen erhältlich [02.07.2008]

Die erst seit 1. Juli geltende SommerCard des KVV ist wegen des großen Ansturms von Neukunden ab sofort an erheblich mehr Verkaufsstellen als bisher erhältlich. Die Kundenzentren des Karlsruher Verkehrsverbunds waren bereits vor der dem ersten Geltungstag der Karte am 1. Juli von der hohen Nachfrage sprichwörtlich überrannt worden. War die Karte bisher nur in den Karlsruher Kundenzentren am Marktplatz (Weinbrennerhaus), am Europaplatz, am Hauptbahnhof, in der Tullastraße sowie im Kundenzentrum Stadtbus Bruchsal, im Bürgeramt Rastatt und im Bürgerbüro Baden-Baden erhältlich, wird sie seit heute (Mittwoch, 2. Juli) auch an den Verkaufsstellen Kiosk Durlach (Endstation), Kiosk Durlach (Bahnhof), Kiosk Mühlburger Tor, Kiosk Entenfang, Schreibwaren Leibold in Rheinstetten, Kiosk am Albtalbahnhof und im Bahnhof Bad Herrenalb (Tourismusbüro) verkauft.

Die SommerCard kostet 90 Euro und kann seit Monatsbeginn für 90 Tage – also bis einschließlich September – im gesamten Streckennetz des KVV genutzt werden. Bis einschließlich Dienstag wurden schon weit über 5000 SommerCard verkauft. Die Netzfahrkarte ist nicht übertragbar. Sie ist insbesondere für „Einsteiger“ in den öffentlichen Personennahverkehr gedacht, denen mit dem günstigen Preis und der uneingeschränkten Nutzung aller Stadt- und Straßenbahnen sowie der Busse im Netz des KVV der Umstieg vom Auto attraktiv gestaltet werden soll.

KVV-Pressemitteilung vom 2. Juli 2008

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KVV bietet attraktive „SommerCard“ für das komplette Netz an [20.06.2008]

Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) hat ab sofort eine ganz besondere Netz-Fahrkarte im Angebot. In den drei Sommermonaten Juli, August und September können Fahrgäste für insgesamt nur 90 Euro ein Vierteljahr lang alle Stadt- und Straßenbahnen sowie alle Busse im gesamten Netz des KVV nutzen. Die „SommerCard“ ist ab 1. Juli ausschließlich in den Kundenzentren des KVV erhältlich. Für einen Euro pro Tag bieten sich somit für Tagespendler zur Arbeit, aber auch für Ausflüge am Wochenende oder in den anstehenden Sommerferien genügend Möglichkeiten, schnell und vor allem preiswert ans Ziel zu gelangen.

Der KVV betrachtet die „SommerCard“ insbesondere als Umsteiger-Angebot, mit dem während des ganzen Zeitraums rund um die Uhr alle Linien von Bahnen und Bussen genutzt werden können. „Mit diesem unschlagbaren Sonderpreis möchten wir eine bequeme Möglichkeit für potenzielle Neukunden schaffen, den öffentlichen Nahverkehr in Karlsruhe und der gesamten Region ausgiebig zu testen“, sagt Dr. Walter Casazza, der Geschäftsführer des KVV. „Gerade vor dem Hintergrund ständig steigender Treibstoffpreise wollen wir ein klares Signal setzen, Bahnen und Busse als alternatives Verkehrsmittel bei den Menschen zu verankern, die unter den hohen Treibstoffkosten leiden.“

Die „SommerCard“ ist nicht übertragbar und trägt daher den Namen des Nutzers der Karte.

KVV- Pressemitteilung vom 20. Juni 2008

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Streckensperrung der DB zwischen Karlsruhe und Rastatt bringt 2009 Einschränkungen bei Stadtbahnbetrieb [02.06.2008]

Wegen dringender Gleiserneuerungsarbeiten zwischen Karlsruhe Hauptbahnhof und Rastatt sperrt die Deutsche Bahn AG im nächsten Jahr beide Bahnlinien zwischen diesen Städten hintereinander für jeweils etwa vier Monate. Die Strecke von Karlsruhe über Durmersheim nach Rastatt wird von der Deutschen Bahn AG zwischen dem 29. März 2009 und dem 27. Juli 2009 saniert. Die parallel verlaufende Strecke von Karlsruhe über Malsch nach Rastatt sperrt die DB AG gleich anschließend vom 27. Juli 2009 bis 12. Dezember 2009.

Der gesamte Zugverkehr wird über die jeweils offene Strecke geleitet. Da aber eine Strecke nicht alle Züge aufnehmen kann, werden insgesamt etwa 180 Züge (S-Bahnen, Schwarzwaldbahn, Güterzüge) täglich entfallen. Damit über die jeweils eine offene Strecke dennoch möglichst viele Züge fahren können, werden alle Züge mit der gleichen Geschwindigkeit, nämlich 100 Stundenkilometern, fahren.

Die Streckensperrungen haben auch Auswirkungen auf den Stadtbahnbetrieb. Während die stündlich verkehrende S4 von Karlsruhe nach Achern und zurück sowie die stündlich verkehrende S41 nach Freudenstadt (und bis nach Eutingen im Gäu) normal verkehren werden, entfällt der zweistündlich verkehrende Eilzug von Karlsruhe nach Freudenstadt – aber nur zwischen Karlsruhe und Rastatt. Allerdings beginnen und enden die S4 und die S41 im Karlsruher Hauptbahnhof, so dass die Stadtdurchfahrt entfällt. Die S4 aus Richtung Heilbronn endet im Albtalbahnhof. Reisende in Richtung Süden können zwischen Karlsruhe und Rastatt die Schwarzwaldbahn benutzen und in Rastatt umsteigen.

Komplett entfallen wird die S31/32 zwischen Rastatt und Karlsruhe Hauptbahnhof. Die Stadtbahnen aus beziehungsweise in Richtung Norden beginnen und enden im Karlsruher Hauptbahnhof. In Richtung Süden wird stattdessen ein Schienenersatzverkehr eingerichtet.

Der genaue Fahrplan auf der Schiene sowie der Fahrplan des Schienenersatzverkehrs wird im Moment erarbeitet. Die Fahrpläne werden im Herbst 2008 vorliegen.

KVV-Pressemitteilung vom 2. Juni 2008

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Neue Anzeigetafel im Hauptbahnhof Karlsruhe [15.05.2008]

Neuer Service des KVV am Karlsruher Hauptbahnhof

Reisende, die den Karlsruher Hauptbahnhof durch den Haupteingang in Richtung Bahnhofsvorplatz verlassen, finden dort ab sofort eine neue große Anzeigetafel, die wertvolle Hinweise auf die nächste abfahrende Stadt-, Straßenbahn oder den nächsten abfahrenden Bus gibt. Auf insgesamt zwölf Zeilen wird dort wie auch bereits an den Haltestellen im Karlsruher Stadtgebiet und an vielen Haltepunkten im gesamten KVV-Verbundgebiet die Abfahrtzeit aller dort verkehrenden Linien in Echtzeit angegeben.

Das zwölfzeilige LED-Display – es besteht aus zwei nebeneinander platzierten je sechszeiligen so genannten Fahrgastzielanzeigern – wird mit den Daten gespeist, die auch für alle anderen Anzeigetafeln der dynamischen Fahrgastinformation zur Verfügung stehen. Fahrgäste haben durch den neuen Service ab sofort erheblich bessere Orientierungsmöglichkeiten für ihre Anschlüsse mit Bahnen und Bussen des KVV.

KVV

Pressemitteilung vom 15. Mai 2008

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Karlsruher Verkehrsverbund untersagt offenen Alkoholkonsum in Bahnen und Bussen [09.04.2008]

In den Stadt- und Straßenbahnen sowie den Bussen des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) dürfen keine alkoholischen Getränke mehr konsumiert werden. Ein entsprechender Passus ist jetzt in die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen aufgenommen worden. Damit setzt der KVV den bereits im Februar eingeschlagenen Kurs für mehr Sicherheit und Sauberkeit in den Bahnen und Bussen fort.

Bisher schon konnten Personen von der Beförderung durch den KVV ausgeschlossen werden, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen (§ 3, Absatz 1.1). Der neue Zusatz in den Beförderungsbedingungen (§ 4, Absatz 17) setzt einen Schritt zuvor an. Offener Konsum von Alkohol innerhalb der Bahnen und Busse einzelner Fahrgäste stellt für die anderen KVV-Kunden eine Belästigung dar, die künftig mit dem Ausschluss von der Beförderung geahndet werden kann.

Die Bahnen und Busse werden in diesen Tagen mit entsprechenden Hinweisen durch Piktogramme eindeutig im Innenraum gekennzeichnet. Vorgesehen ist auch, dass stark riechende oder Bahnen und Busse unweigerlich verschmutzende Speisen nicht mehr verzehrt werden dürfen. Mit weiteren Piktogrammen wird auf bisher schon geltende Regeln aufmerksam gemacht. So sind die Sitze für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen besser ausgewiesen als bisher. Ebenso wird bereits durch außen angebrachte Piktogramme deutlich, dass Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Fahrräder nur die beiden vorderen Türen der Bahnen benutzen sollen, um den eigens dort zur Verfügung stehenden Stellplatz zu nutzen.

Neu ist ein Piktogramm, das ebenfalls auf die Belästigung anderer Fahrgäste eingeht. Mittels eines durchgestrichenen Lautsprechersymbols wird künftig in den Bahnen und Bussen darauf hingewiesen, dass Tonwiedergabegeräte – selbst wenn Kopfhörer benutzt werden – oder auch lautes Telefonieren mit Mobiltelefonen nicht erwünscht sind.

Entscheidend für das Einschreiten der Fahrkartenprüfer des KVV ist hierbei, wie die „Störung“ durch Gerüche und Geräusche von den anderen mitreisenden Fahrgästen empfunden wird.

Erstmals wird mittels der Piktogramme in den Fahrzeugen die Notrufnummer „110“ deutlich lesbar angebracht. Einheitlich angepasst wird auch auf den Platz für den Feuerlöscher, die Abfallbehälter, den mobilen Fahrkartenautomaten in den Bahnen, die Videoüberwachung oder die Toilette – sofern vorhanden – hingewiesen.

KVV-Presseinformation vom 9. April 2008

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Stadtbahnwanderung zum Käppele [03.03.2008]

Von Bad Herrenalb über das Käppele und die Plotzsägemühle zurück zum Ausgangspunkt führt am Donnerstag, 6. März, die nächste Stadtbahnwanderung, die der Schwarzwaldverein Bad Herrenalb gemeinsam mit dem Karlsruher Verkehrsverbund veranstaltet. Die von Theo Bergdolt und Claus Hempel geleitete mittelschwere Tour ist rund 14 Kilometer lang, es werden rund 225 Höhenmeter bewältigt. Unterwegs ist eine Einkehr in der Plotzsägemühle möglich.

Die Wanderung beginnt um 11.40 Uhr am Bahnhof Bad Herrenalb. Zur Anreise empfiehlt der KVV die Stadtbahnlinie S1, Abfahrt am Karlsruher Marktplatz um 10.50 Uhr und in Ettlingen Stadt um 11.13 Uhr. Teilnehmer aus dem Murgtal können mit der S41 um 10.03 Uhr ab Freudenstadt Stadt oder um 10.38 Uhr ab Rastatt bis Gernsbach fahren und dort in die Buslinie 244 nach Bad Herrenalb umsteigen.

Die Teilnahme an der Wanderung ist kostenlos, Anmeldung ist keine erforderlich.

KVV

Pressemitteilung vom 3. März 2008

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KVV offizieller Partner bei der IT-Trans [12.02.2008]

Karlsruhe hat sich mit dem nach ihm benannten Modell für den öffentlichen Nahverkehr weltweit schon einen Namen gemacht. Das war der Grund, den neu ins Leben gerufenen Fachkongress „IT-Trans“ gleich von Beginn an in der Fächerstadt zu veranstalten. Von morgen (13. Februar) bis 15. Februar werden etwa 1000 Fachbesucher aus bis zu 90 Ländern im Kongresszentrum Karlsruhe erwartet.

Bei dem vom Verband für öffentliches Verkehrswesen (UITP) ausgerichteten Kongress ist der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) offizieller Partner und zudem mit einem Messestand vertreten. Experten des KVV werden dort für die Fragen der Besucher bereit stehen.

Die Messe dient dem Austausch von Spezialisten in der Informationstechnologie. Hier werden neue Entwicklungen für den Nahverkehr vorgestellt, die einerseits Fahrgästen die Nutzung von Bahnen und Bussen noch weiter erleichtern und andererseits aber auch Betrieb und Management von Verkehrsunternehmen durch elektronische „Helfer“ unterstützen.

KVV

Pressemitteilung vom 12. Februar 2008

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Wanderführer Enzkreis auch bei KVV erhältlich [11.02.2008]

Der Wanderführer „… den Enzkreis erwandern!“, der insgesamt zehn Routen, unterteilt in 22 Etappen mit einer Gesamtlänge von 190 Kilometer beschreibt, ist ab sofort in den Kundenzentren des Karlsruher Verkehrsverbunds in der Tullastraße sowie im Weinbrennerhaus am Marktplatz erhältlich. Auf 116 Seiten werden in der Broschüre detailliert Wanderwege durch die vier Landschaftsschutzgebiete im Enzkreis auf dem so genannten „Enzkreisweg“ beschrieben. Die Touren sind untereinander kombinierbar und für weniger geübte Wanderfreunde auch in Etappen zu bewältigen. Für Start und Ziel einer jeden Etappe werden detaillierte Informationen zur An- oder Abreise mit Bus oder Bahnen ebenso angegeben wie Einkehrmöglichkeiten beschrieben werden. Ein Liniennetzplan des Verkehrsverbunds Pforzheim-Enzkreis ergänzt die im Textteil enthaltenen Angaben, so dass auch Wanderfreunde außerhalb des Enzkreises auf Anhieb sehen können, wie sie zu den Start- und Endpunkten der Wanderrouten gelangen können.

Der Wanderführer kostet 7,50 Euro.

KVV

Pressemitteilung vom 11. Februar 2008

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Änderung der Abfahrtsgleise bei der S9 [05.02.2008]

Wegen Vorbereitungsarbeiten für die Gleissanierung der Strecke Bruchsal – Mühlacker fahren in den kommenden Wochen abends einige Züge der Stadtbahnlinie S9 von Bruchsal nach Bretten auf dem Gegengleis.

Hiervon betroffen sind folgende Züge:

An den Sonntagen 17. und 24. Februar, 2. und 9. März die Stadtbahnen um 21.38, 22.38, 23.38 und 1.18 Uhr ab Bruchsal.

Montags bis freitags vom 18. bis 22. Februar, 25. bis 29. Februar, 3. bis 7. März und 10. bis 14. März jeweils die Stadtbahnen um 23.38 und 1.18 Uhr ab Bruchsal sowie zusätzlich in den Nächten von Freitag auf Samstag auch die Stadtbahn um 2.18 Uhr ab Bruchsal.

Diese Züge halten an allen Haltestellen zwischen Bruchsal und Bretten an dem gegenüberliegenden Bahnsteig.

AVG

Pressemitteilung vom 5. Februar 2008

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