Bürger sollten auf Abbrennen von Himmelslaternen verzichten [10.09.2008]
BuS weist auf die durch Skylaternen entstehenden Gefahren hin
In jüngster Zeit erfreuten sich Himmelslaternen immer größerer Beliebtheit. Bei Hoch-zeiten, Geburtstagen oder Geburten ließen immer mehr Bürger die auch Skylaternen genannten Heißluftballons aus Reispapier gen Himmel steigen. Doch dies kann zur erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen – und ist eigentlich verboten. Denn „entgegen der Hinweise der Hersteller brauchen diese Flugkörper die Erlaubnis der Luftfahrtbehörde beim Regierungspräsidium“, weist Günter Cranz, der stellvertretende Leiter der städtischen Dienststelle Bürgerservice und Sicherheit (BuS), auf die geltende Rechtslage hin. Und das Regierungspräsidium habe wissen lassen, so Cranz, „dass es wegen der Gefährlichkeit keine Erlaubnisse erteilt“.
Die brennenden Himmelslaternen fliegen unkontrolliert und stellen somit für trockene Wiesen, Felder, Wald, Tankstellen, Gebäude, Hochspannungsmasten und andere leicht entflammbaren oder explosivgefährdete Orte eine erhebliche Gefahr dar. So fackelte erst kürzlich eine brennende Himmelslaterne in Nordrhein-Westfalen den Wintergarten eines Hauses vollständig ab. Wie BuS weiter mitteilt, stellt das Abbrennen von Skylaternen ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann, sofern es sich nicht nach anderen Vorschriften gar um eine Straftat wie fahrlässig begangene Brandstiftung oder Körperverletzung handelt. Für Schäden, die durch die brennenden Flugkörper entstehen, hat der Verursacher aufzukommen. Deshalb rät Cranz: „Finger weg von Skylaternen“.
Stadt Karlsruhe
Presse- und Informationsamt
Pressedienst vom Mittwoch, 10. September 2008
Nummer 6
Wo wurde das veröffentlicht? [Rubrik: Stadt-Karlsruhe] [Tags: sicherheit]