Bürger sollten auf Abbrennen von Himmelslaternen verzichten [10.09.2008]

BuS weist auf die durch Skylaternen entstehenden Gefahren hin

In jüngster Zeit erfreuten sich Himmelslaternen immer größerer Beliebtheit. Bei Hoch-zeiten, Geburtstagen oder Geburten ließen immer mehr Bürger die auch Skylaternen genannten Heißluftballons aus Reispapier gen Himmel steigen. Doch dies kann zur erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen – und ist eigentlich verboten. Denn „entgegen der Hinweise der Hersteller brauchen diese Flugkörper die Erlaubnis der Luftfahrtbehörde beim Regierungspräsidium“, weist Günter Cranz, der stellvertretende Leiter der städtischen Dienststelle Bürgerservice und Sicherheit (BuS), auf die geltende Rechtslage hin. Und das Regierungspräsidium habe wissen lassen, so Cranz, „dass es wegen der Gefährlichkeit keine Erlaubnisse erteilt“.

Die brennenden Himmelslaternen fliegen unkontrolliert und stellen somit für trockene Wiesen, Felder, Wald, Tankstellen, Gebäude, Hochspannungsmasten und andere leicht entflammbaren oder explosivgefährdete Orte eine erhebliche Gefahr dar. So fackelte erst kürzlich eine brennende Himmelslaterne in Nordrhein-Westfalen den Wintergarten eines Hauses vollständig ab. Wie BuS weiter mitteilt, stellt das Abbrennen von Skylaternen ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann, sofern es sich nicht nach anderen Vorschriften gar um eine Straftat wie fahrlässig begangene Brandstiftung oder Körperverletzung handelt. Für Schäden, die durch die brennenden Flugkörper entstehen, hat der Verursacher aufzukommen. Deshalb rät Cranz: „Finger weg von Skylaternen“.

Stadt Karlsruhe
Presse- und Informationsamt

Pressedienst vom Mittwoch, 10. September 2008
Nummer 6

Wo wurde das veröffentlicht? [Rubrik: ] [Tags: ]

Gefährliche Messer und Imitate von Feuerwaffen müssen zu Hause bleiben [16.07.2008]

Zum 1. April 2008 ist das Waffenrecht aktualisiert worden. Neu ist das Verbot, Feuerwaffenimitate und bestimmte Messer in der Öffentlichkeit unverschlossen mitzuführen.

„Schusswaffenattrappen sind oft kaum von echten Waffen zu unterscheiden. Neben einem subjektiven Bedrohungsgefühl bei Unbeteiligten können auch andere, fatale Folgen nicht ausgeschlossen werden“, weist der Leiter des Amtes für Bürgerservice und Sicherheit, Björn Weiße, daraufhin, dass Polizeibeamte Imitationen für echte Schusswaffen halten und in einer vermeintlichen Notwehrsituation von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machen könnten. Um solche Gefahrenmomente zu verhindern, dürfen so genannten „Anscheinswaffen“ nur noch in verschlossenen Behältern transportiert werden.

Aber nicht nur Feuerwaffen sind von der neuen Regelung betroffen. Verboten ist auch das Mitführen von Schlagstöcken, Einhandmessern und Messern mit feststehenden Klingenlängen von mehr als zwölf Zentimetern. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro rechnen. Mehr Informationen unter www.karlsruhe.de/rathaus/buergerdienste/bus

Stadt Karlsruhe

Presse- und Informationsamt

Pressedienst vom Mittwoch, 16. Juli 2008 Nummer 5 (update)

Wo wurde das veröffentlicht? [Rubrik: ] [Tags: ]